First name
Österreichische Apothekerkammer
Last name
Wellan
Organisation name
Österreichische Apothekerkammer
Type of member
Association
Describe your organisation
Die Österreichische Apothekerkammer ist die gesetzliche Berufsvertretung der mehr als 5.400 Apothekerinnen und Apotheker, die sowohl in öffentlichen Apotheken als auch in Krankenhäusern tätig sind. Als Interessenvertretung der Österreichischen Apotheker leistet die Kammer einen entscheidenden Beitrag für die Gesundheit der Bevölkerung, und setzt sich dafür ein, dass selbstständige und angestellte Apotheker als angehörige eines freien Heilberufs die Arzneimittelversorgung über Apotheken sicherstellen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts garantiert die Apothekerkammer eine wirksame Selbstverwaltung, gleichzeitig übernimmt sie hoheitliche Aufgaben.
Die Übertragung öffentlicher Aufgaben auf Körperschaften des öffentlichen Rechts setzt die Pflichtmitgliedschaft aller Angehörigen einer bestimmten Berufsgruppe voraus. Bei uneinheitlicher Mitgliedschaft wäre eine Selbstverwaltung nicht mehr möglich, sodass der Staat die übertragenen Bereiche des Gesundheitswesens zurücknehmen und wieder in eigener Zuständigkeit selbst verwalten müsste. Kammern sichern ihren Mitgliedern also einen Freiraum gegenüber dem Staat, indem sie ihre Interessen in eigener Verantwortung wahrnehmen. Das erfolgt praxisnäher und wirtschaftlicher als bei staatlicher Zuständigkeit. Im Gegensatz zu Verbänden haben Kammern eine Rechtssetzungs- und Aufsichtsfunktion über ihre Mitglieder. Verbände nehmen als eingetragene Vereine weit überwiegend Verbands- oder Vereinsinteressen sektoral wahr und haben in ihren Verbandssatzungen entsprechend spezifische Zielsetzungen und Funktionen formuliert.
Die Übertragung öffentlicher Aufgaben auf Körperschaften des öffentlichen Rechts setzt die Pflichtmitgliedschaft aller Angehörigen einer bestimmten Berufsgruppe voraus. Bei uneinheitlicher Mitgliedschaft wäre eine Selbstverwaltung nicht mehr möglich, sodass der Staat die übertragenen Bereiche des Gesundheitswesens zurücknehmen und wieder in eigener Zuständigkeit selbst verwalten müsste. Kammern sichern ihren Mitgliedern also einen Freiraum gegenüber dem Staat, indem sie ihre Interessen in eigener Verantwortung wahrnehmen. Das erfolgt praxisnäher und wirtschaftlicher als bei staatlicher Zuständigkeit. Im Gegensatz zu Verbänden haben Kammern eine Rechtssetzungs- und Aufsichtsfunktion über ihre Mitglieder. Verbände nehmen als eingetragene Vereine weit überwiegend Verbands- oder Vereinsinteressen sektoral wahr und haben in ihren Verbandssatzungen entsprechend spezifische Zielsetzungen und Funktionen formuliert.